Preisverzeichnis
I. Stundenverrechnungssätze
Stand 01.01.2026
Kundendiensttechniker Elektro & SHK
69,80 EUR (83,06 EUR inkl. 19 % Mwst.)
Elektroniker/-in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
(Elektroinstallateur)
67,00 EUR (79,73 EUR inkl. 19 % Mwst.)
Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
(Gas- und Wasserinstallateur)
67,00 EUR (79,73 EUR inkl. 19 % Mwst.)
Elektroniker/-in
(Spezialgebiete E-Mobilität, Gefahrenmeldeanlage, Smarthome, etc. od. bei Materialbeistellungen)
94,00 EUR (111,86 EUR inkl. 19 % Mwst.)
Servicetechniker/-in per softwareunterstützter Fernwartung
23,50 EUR (27,97 EUR inkl. 19 % Mwst.) je 15 Minuten
Helfer und Auszubildende 1. – 4. Ausbildungsjahr
40,00 EUR (47,60 EUR inkl. 19 % Mwst.)
Die kleinste Zeitabrechnungseinheit beträgt 0,5 Stunden (ausgenommen Fernwartungen)
Wegezeiten gelten als Arbeitszeiten.
II. Arbeiten unter erschwerten Bedingungen
Arbeiten, die unter erschwerten Bedingungen (z.B. Arbeiten in großen Höhen, überheizten Räumen, Kriechkellern, starkem Schmutzaufkommen) ausgeführt werden, erhöhen sich die Stundensätze um 10 %.
III. Zuschläge für Arbeiten ausserhalb unserer Geschäftszeiten
Bei Arbeiten außerhalb unserer Geschäftszeiten erhöhen sich die o.g. Stundenverrechnungssätze um folgende Zuschläge
Montag – Freitag
18.00 Uhr – 22.00 Uhr: Zuschlag 25%
22.00 Uhr – 06.00 Uhr: Zuschlag 50%
Samstag
06.00 Uhr – 22.00 Uhr: Zuschlag 25%
22.00 Uhr – 06.00 Uhr: Zuschlag 50%
Sonntag
0.00 Uhr – 24.00 Uhr: Zuschlag 50%
Feiertag
0.00 Uhr – 24.00 Uhr: Zuschlag 100%
IV. Bereitschafts-/ Notdienst
Unser Bereitschaftsdienst steht in der Zeit von
Freitag
12.45 Uhr – 19.00 Uhr
Montag – Donnerstag
16.15 Uhr – 19.00 Uhr
Samstag – Sonntag
10.00 Uhr – 16.00 Uhr
zur Verfügung. Zusätzlich zu den unter Punkt III genannten tariflichen Zuschlägen wird je Notdiensteinsatz eine Notdienstpauschale von 80,00 EUR zzgl. 19 % Mwst. erhoben. Der Dienst steht auschließlich unseren Bestandskunden zur Verfügung. Ein Anspruch auf diesen Service besteht nicht.
V. Wegekosten
Wegezeiten gelten als Arbeitszeiten werden mit dem o.g. Stundenverrechnungssätzen unter Punkt I verrechnet.
Die KFZ-Kostenpauschale innerhalb Braunschweigs beträgt für
Zone 1
15,00 EUR zzgl. 2,85 EUR Mwst. = 17,85 EUR inkl. 19 % Mwst.
Zone 2
17,50 EUR zzgl. 3,33 EUR Mwst. = 20,83 EUR inkl. 19 % Mwst.
Zone 3
20,00 EUR zzgl. 3,80 EUR Mwst. = 23,80 EUR inkl. 19 % Mwst.
Bei Einsätzen außerhalb Braunschweigs (Zone 1- 3) werden je gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) berechnett.
0,85 EUR/km zzgl. 0,16 EUR Mwst. = 1,01 EUR/km inkl. 19 % Mwst.
VI. Material- und Maschinenaufwand
Nicht enthalten sind in v.g. Sätzen Material, Vorhaltung von Spezial-Maschinen/-Geräten und Gerüsten.
Mit erscheinen einer neuen Preisliste wird diese automatisch ungültig.
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.