Rauchmelderpflicht in Niedersachsen

Niedersachsen hat am 20.03.2012 die Rauchmelderpflicht eingeführt

Die Einbaupflichten bestehen

  • für Neu- und Umbauten seit 01.11.2012
  • für bestehende Wohnungen bis zum 31.12.2015
  • Kinderzimmern, Schlafzimmern und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, müssen mit Rauchmeldern ausgestattet werden

Verantwortlich sind

  • für den Einbau die Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: Mieter, Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben

Gern beraten wir Sie zu diesem Thema, rufen Sie uns an!

Gira Rauchmelder Q Serie

Bildquelle: www.gira.de